FTS GmbH
Oberhäuserstr. 55
91522 Ansbach
Telefon: 0981 461000
Telefax: 0981 4610020
E-Mail: info[at]fts-ansbach.de
Web: www.fts-ansbach.de
Persönlich haftende Gesellschafter
Geschäftsführer: Heiko Beierle, Stefan Unger
Standort
Oberhäuserstr. 55
91522 Ansbach
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Telefax: 0981 4610020
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Lieferung
1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft bzw. der Sitz des Händlers.
1.2 Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
1.3 Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte
Belange des Kunden dem entgegenstehen.
2. Preisänderungsvorbehalt
2.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der
vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, den
vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die
eigenen Beschaffungskosten des Händlers höher sind als bei Vertragsschluss
angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7% des vereinbarten
Preises, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
2.2 Dieses Recht kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab
Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.
3. Gewährleistung
3.1 Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist des
Verkäufers für gebrauchte Geräte 1 Jahr.
3.2 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser
Eigenschaft, so gilt folgende Regelung: Mängel an neuen Waren sind unverzüglich
zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für
gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
3.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom
Vertrag
zurück, hat er für die Nutzung der gekauften Sache Wertersatz zu leisten
(§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler
zurückzuerstattende Kaufpreis.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung
sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während
dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen
werden.
4.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der
Händler unverzüglich zu unterrichten.
4.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder
eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler
ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller
Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche
wieder auf den Kunden über.
4.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle
erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen
zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren
und zu behandeln.
5. Schadenersatz
5.1 Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen
Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) als
pauschalen Schadenersatz zu bezahlen, ohne das es eines besonderen Nachweises
bedarf.
5.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein
niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden
ist.
5.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für die Verletzung solcher
Pflichten, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
6. Datensicherung
6.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an
Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der
Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu
sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines
Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
6.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach
Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
aufrecht zu erhalten.
7. Reparaturen
7.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht
eingehalten,
so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem
Umfang zu erstatten.
7.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur gegen
Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines. Muss – etwa
wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung
anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen
abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen
Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
7.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 3 Wochen nach dem
vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den
Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann
die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so
haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
7.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt 1 Jahr.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die Vertragsurkunde den
Inhalt der getroffenen Vereinbarung richtig und vollständig wieder.
Abweichungen
oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der
Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluss getroffen wurden oder
getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.
8.3 Daten des Kunden darf der Händler in gesetzlich zulässigem Umfang speichern
und verwerten. Mit diesem Hinweis erfolgt eine Benachrichtigung im Sinne von §
33 Bundesdatenschutzgesetz.
8.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser
Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers.
Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei
Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.